From PPI
Jump to: navigation, search
partyinformation
Name (abreviation): Piratenpartei Schweiz (PPS)
Country: Switzerland
Status: active
Founded: 12.07 2009
Registered: 31.07.2009
Foundingplace: Zurich
Chairman: Thomas Bruderer
Vice-President: Pascal Gloor, Alexis Roussel, Charly Pache, Joseph Doekbrijder
Executive Director : Andreas Eigenmann
Actuary: Simon Rupf
Registrar : Florian Mauchle
Treasurer : Lukas Zurschmiede
Coordinator: Aaron Brülisauer
International Coordinator: Stefan Thöni, Silvan Gebhardt
Members: 1974 (30.05.2012)
Campaign finance: ca. 72'000 CHF / 60'000 € (2012)
Subdivision:
10 state organisations
Headquarters: -
phone: -
eMail: info@piratenpartei.ch

Die Piratenpartei Schweiz (official abbrevation: PPS) is the Pirate Party Switzerland. Le Parti Pirate Suisse (abbreviation officielle: PPS) c'est le parti pirate de la Suisse.

Status

Organisation

Main organizational page People and positions

State Level

Subdivisions

http://www.piratenpartei.ch/sektionen

Aargau
Bern
both Basel
Fribourg
Genèvois
Vaudois
Zürich
St. Gallen and both Appenzell
Zentralschweiz
Neuchâtelois
Valais

further activities

Achievements

Plans

Program

[Das Parteiprogramm wurde am 23. August 2009]

Präambel

Im Zuge der digitalen Revolution, die auf alle Lebensbereiche ausgreift, sind die Würde und die Freiheit des Menschen allen Lippenbekenntnissen zum Trotz in bisher ungeahnter Art und Weise gefährdet. Diese Gefährdung schreitet zudem in einem solchen Tempo voran, dass die gesellschaftliche Meinungsbildung und die Gesetzgeber ebenso wie der Einzelne selbst überfordert sind. Gleichzeitig nimmt die Möglichkeit, diesen Prozess demokratisch auszugestalten, rapide ab. Die Globalisierung des Wissens und der Kultur durch Digitalisierung und Vernetzung stellt die bisherigen rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen ausnahmslos auf den Prüfstand. Nicht zuletzt die falschen Antworten auf diese Herausforderung leisten einer entstehenden totalen und totalitären, globalen Überwachungsgesellschaft Vorschub. Die Angst vor internationalem Terrorismus lässt Sicherheit vor Freiheit als wichtigstes Gut erscheinen – und viele fälschlicherweise in der Verteidigung der Freiheit verstummen. Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen. Die Piratenpartei versteht sich daher als Teil einer weltweiten Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil aller mitgestalten will. Um ihre politische Arbeit möglichst zielgerichtet und effizient führen zu können, beschränkt sich die Piratenpartei auf einige wenige, für die Informationsgesellschaft wichtige Themen. Gleichzeitig ist sie der Meinung, dass sie mit ihren Kernanliegen das gesamte traditionelle politische Spektrum gleichermassen anspricht. Eine Positionierung in diesem Spektrum wäre demzufolge ihrer politischen Arbeit nach Wahrung der Privatsphäre und Freiheit für Wissen und Kultur mehr als nur hinderlich.

Parteiprogramm

Privatsphäre und Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz sind untrennbar verbunden mit der Würde und der Freiheit des Menschen. Das Grundrecht auf Privatsphäre und der Schutz persönlicher Daten sind in Artikel 13 der Schweizerischen Bundesverfassung verankert. Alle Versuche des Staates oder Dritter, diese Rechte zu beschneiden, müssen kritisch hinterfragt und mit aller Deutlichkeit bekämpft werden.

Alle Organisationseinheiten, Systeme und Methoden, die der Staat zur Beobachtung und Überwachung seiner Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Amtsträger unterliegen. Die verdachtsunabhängige Beobachtung und Datenerhebung stellt eine inakzeptable Verletzung der Privatsphäre dar. Das Recht auf Anonymität, welches der Bundesverfassung innewohnt, und das Recht jedes Einzelnen, den Inhalt und die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden.

Erhebung und Nutzung besonders kritischer Daten (Biometrie, Gentests etc.) erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine besonders kritische Bewertung und Kontrolle durch unabhängige Stellen. Generell müssen die Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die Besonderheiten digitaler Daten, wie Langlebigkeit und schwer kontrollierbare Verbreitung, stärker berücksichtigen.

Überwachung und Datenerhebung

Die Überwachung und Datenerhebung muss immer begrenzt und kontrolliert sein. Die Privatsphäre darf - auch von Justizorganen - nur im äussersten Notfall ausgehebelt werden. Eine richterliche Genehmigung und Kontrolle muss zwingend vorhanden sein. Nur demokratisch legitimierte Kontrollmechanismen verhindern effektiv den Missbrauch. Gleichzeitig müssen die Betroffenen im Nachhinein immer über die Überwachung oder Datenerhebung informiert werden. Entsteht ihnen durch missbräuchliche Massnahmen ein Schaden, ist dieser in jedem Fall zu ersetzen.

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, den Inhalt und die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Jeder Bürger muss gegenüber allen Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.

Forderungen

  • Verankerung der informationellen Selbstbestimmung in der Bundesverfassung.
  • Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis muss den neuen Realitäten der Informationsgesellschaft angepasst und zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis ausgebaut werden.
  • Keine Vorratsdatenspeicherung, keine zentralen Datenbanken für biometrische Daten, keine Onlinedurchsuchungen (Polizei-Trojaner), keine Echtzeitüberwachung der privaten Kommunikation eines Bürgers und keine biometrischen Ausweise.
  • Keine flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raumes und eine restriktive Bewilligungspflicht im privaten Raum.

Transparenz des Staatswesens

Abhängigkeiten zwischen Unternehmen und Politikern müssen publik gemacht werden. Die Einkünfte der Parteien und Komitees müssen offengelegt werden. Dem Bürger muss klar ersichtlich sein, welche Interessen hinter Gesetzesinitiativen stecken und wer, wie und wann auf den Gesetzgebungsprozess Einfluss genommen hat.

Zu einem transparenten Staat gehört auch die gelebte Verpflichtung, Entscheidungsfindungsprozesse für den Bürger wahrnehmbar und nachvollziehbar öffentlich zu machen, wie auch Verordnungen, Diskussionspapiere und Vertragswerke so zu gestalten, dass diese so kurz wie nötig, so sprechend wie möglich und für den Bürger verständlich gehalten sind. Die Betonung des "Prinzips der Öffentlichkeit", das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt, schafft die unabdingbaren Voraussetzungen für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung.

Die Schweiz ist weltweit eine Vorzeigedemokratie und so soll es auch bleiben. Sie muss sich an die höchsten demokratischen Standards halten und ihre Stellung diesbezüglich wahren.

Forderungen

  • Abhängigkeit zwischen Unternehmen und Politikern müssen publik gemacht werden.
  • Offenlegung der Einkünfte der Parteien und Komitees.
  • Am Prinzip der Öffentlichkeit muss festgehalten werden.
  • Transparente, nachvollziehbare politische Entscheidungsfindungsprozesse.

Zensur

Die derzeitigen Bestrebungen einiger politischer Kräfte, eine Inhaltsfilterung im Internet zu etablieren, lehnen wir kategorisch ab. Staatliche Kontrolle des Informationsflusses, also Zensur, hat in einer Demokratie keinen Platz. Der Kampf gegen rechtswidrige Angebote im Internet muss jederzeit mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt werden. Allein die Etablierung einer Zensurinfrastruktur ist bereits inakzeptabel.

Der Staat hat die Produzenten rechtswidriger Inhalte zu verfolgen und die Verbreitung zu unterbinden (sowohl off- wie auch online) und nicht den Konsum. Konsumsperren helfen den Opfern nicht, da die Täter davon nicht betroffen sind.

Die Netzneutralität, d.h. die gleich behandelnde Übertragung aller Datenpakete durch die Internet-Zugangsanbieter, ist von hoher Wichtigkeit für die Meinungs- und Wirtschaftsfreiheit im Internet. Dieses Diskriminierungsverbot für Daten muss gesetzlich verankert und durchgesetzt werden.

Forderungen

  • Sowohl inner- wie auch ausserhalb des Internets lehnen wir Zensur kategorisch ab.
  • Statt wie bisher nur die Symptome zu bekämpfen, müssen endlich die Ursachen angegangen werden.
  • Die Netzneutralität muss gesetzlich verankert und durchgesetzt werden.

Infrastrukturmonopole und Patente

Generell ist der Abbau von schädlichen Monopolen jeglicher Art erklärtes politisches Ziel. Patente als staatlich garantierte privatwirtschaftliche Monopole stellen grundsätzlich eine künstliche Einschränkung der allgemeinen Wohlfahrt dar, die einer ständigen Rechtfertigung und Überprüfung bedarf; gleiches gilt für alle infrastrukturellen Monopole.

Stellte die Patentierung industrieller Güter in der Vergangenheit auch nach allgemeiner Ansicht eine (weder belegbare, noch widerlegbare) Erfolgsgeschichte dar, so haben sich doch die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Erfindens in der postindustriellen und globalisierten Gesellschaft grundlegend gewandelt. Der verstärkte internationale Wettbewerb führt darüber hinaus vermehrt zu einer zweckentfremdeten Nutzung des Patentsystems, bei der man oft keinerlei Ausgleich für die Gesellschaft mehr erkennen kann. Dem zunehmenden Missbrauch von Patenten soll daher Einhalt geboten werden. Patentierung von Trivialitäten oder sogar die Blockierung des Fortschritts durch Patente soll unter allen Umständen verhindert werden.

Zudem dürfen Patente und das Markenrecht nicht missbraucht werden, um Absatzkanäle zu kontrollieren. Diese Einschränkungen sollen zum Wohle der Bevölkerung verhindert werden.

Forderungen

  • Abbau aller schädlichen Monopole.
  • Modernisierung des Patentwesens, damit es den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft gerecht wird.
  • Uneingeschränkte Zulassung von Parallelimporten.

Open Access

Offene Standards für die öffentliche Hand und Bildungssysteme Eine stärkere Gewichtung von Open-Source-Software und offenen Standards in den Behörden vermindert deren Abhängigkeit von proprietären Systemen und Anbietern. Eine solche Vorgehensweise stärkt die Anbieter von offenen IT-Systemen, ohne dass dadurch für die Behörden neue Abhängigkeiten entstehen würden. Offene Software stellt auch das Vertrauen der Bürger sicher. Schüler sollen die Möglichkeit erhalten, eine Vielfalt von Systemen kennenzulernen. Damit können sie die Fähigkeit erwerben, unterschiedliche Systeme zu beherrschen. Dies ist wichtig in einer Zeit, welche durch schnellen technologischen Wechsel gekennzeichnet ist. Weiter ist darauf zu achten, dass die Wahl der IT-Technologie sich den geeigneten Lernmitteln und Lernmethoden anzupassen hat und nicht umgekehrt.

Sicherheit und Kriminalität

Die Arbeitsinstrumente von Sicherheitsberatern und Netzwerkexperten sollen nicht ungerechtfertigt kriminalisiert werden und den Benutzern damit die Arbeitsgrundlage entzogen werden. Allfällige Bestrebungen des Bundes für ein Verbot müssen gestoppt werden.

Forschung

Der grossenteils von Steuergeldern finanzierte Schweizerische Nationalfonds verteilt Mittel an wissenschaftliche Institute und Gruppen und stellt die Regelungen betreffend der Publikation von Resultaten auf. Zur Zeit sind Forschende verpflichtet, ihre Resultate frei zu publizieren - sofern dem keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen bzw. sofort nach Ablauf der Frist, welche gewisse wissenschaftliche Magazine dafür festsetzen. Forschungsresultate sollen aber grundsätzlich direkt frei verfügbar publiziert werden und nicht von Verlagen kontrolliert werden.

Forderungen

  • Die öffentliche Hand verwendet ausschliesslich offene Systeme und Dokumentformate.
  • Arbeitsgrundlagen von Sicherheitsberatern und Netzwerkexperten dürfen nicht kriminalisiert werden.
  • Durch Steuergelder finanzierte Forschung muss für alle Bürger der Schweiz und der Erde unentgeltlich verfügbar sein.

Befreiung unserer Kultur (Urheberrecht)

Als das Urheberrecht ursprünglich geschaffen wurde, regelte es nur das Recht eines Urhebers als solcher anerkannt zu werden. Später wurde es erweitert, um die gewerbliche Vervielfältigung von Werken abzudecken sowie die natürlichen Rechte privater Bürger und gemeinnütziger Organisationen zu begrenzen. Diese Verschiebung des Gleichgewichts ist der Grund für die heute festgestellte, inakzeptable Entwicklung. Wirtschaftliche und technologische Entwicklungen haben die Urheberrechtsgesetzgebung aus dem Gleichgewicht gebracht. Aus ihr folgen ungerechte Vorteile für wenige grosse Wirtschaftsakteure auf Kosten von Verbrauchern, Urhebern und der Gesellschaft im Ganzen. Millionen klassischer Musikstücke, Filme und Bücher werden als Geiseln in den Tresoren riesiger Mediengesellschaften gehalten, von ihren Zielgruppen nicht stark genug nachgefragt, um sie erneut zu veröffentlichen, aber potenziell zu einträglich, um sie freizugeben. Unser kulturelles Erbe muss befreit und allen zugänglich gemacht werden, bevor die Zeit alle zerstört.

Immaterielle Gesetze können immateriellen Werten materielle Eigenschaften zusprechen. Ideen, Wissen und Information sind aber von Natur aus nicht-exklusiv und ihr gemeinsamer Wert liegt in der ihnen innewohnenden Fähigkeit geteilt und verbreitet zu werden.

Urheberrecht

Das Urheberrecht muss auf seine Ursprünge zurückgeführt werden. Die Gesetze müssen so geändert werden, dass ausschliesslich die gewerbliche Nutzung und das Vervielfältigen geschützter Werke reguliert werden. Kopien zu teilen oder Werke für den gemeinnützigen Gebrauch anderweitig zu verbreiten oder zu nutzen, darf niemals illegal sein, da solch ein fairer Gebrauch der ganzen Gesellschaft zugutekommt.

Herabsetzung der Schutzdauer

Die Dauer des gewerblichen Urheberrechtsschutzes, d.h. des Monopols der Vervielfältigung eines Werkes zu gewerblichen Zwecken, muss herabgesetzt werden. Es ist insbesondere unverständlich, dass Urheberrechte noch Jahrzehnte nach dem Tod der Urheber Bestand haben sollen. Die Rechte, abgeleitete Werke herzustellen, sollten so angepasst werden, dass allen die Freiheit zur sofortigen Herstellung derselben eingeräumt wird. Jede Ausnahme von dieser Regel, zum Beispiel die Übersetzungen von Büchern oder die Nutzung geschützter Musik in Filmen, sollte im Gesetz abschliessend aufgezählt werden.

Freier Zugang und Verbreitung von Kultur

Das nicht-gewerbliche Sammeln, Nutzen, Bearbeiten und Verbreiten von Kultur soll ausdrücklich erlaubt sein. Technologien, die die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers beeinträchtigen, Informationen oder Kulturwerke zu vervielfältigen oder zu nutzen - sogenanntes DRM (Digital Rights Management) und Regionalcodes (die künstliche Einführung von regionalen Grenzen, ausserhalb derer ein Datenträger nicht genutzt werden kann) - sollen verboten werden.

Vertragliche Vereinbarungen, die dazu dienen, die legale Verbreitung von Information zu verhindern, sind als nichtig zu erklären. Die nichtgewerbliche Verbreitung veröffentlichter Kulturgüter, Informationen oder Wissen - mit der klaren Ausnahme persönlicher Daten - darf nicht eingeschränkt oder bestraft werden. Ebenso sind Verbrauchssteuern auf Leermedien abzuschaffen.

Forderungen

  • Nichtgewerblicher Datentausch (sogenanntes Filesharing) soll in beide Richtungen legal sein.
  • Das Urheberrecht muss eingeschränkt werden, ein Werk soll viel rascher ins Allgemeingut übergehen.
  • Künstliche Zugangsbeschränkungen (DRM, Regionalcodes) sind gesetzlich zu verbieten.
  • Die gegenwärtige Bevorteilung massentauglicher Kunst kann nur mittels Revision des Urheberrechts bekämpft werden.
  • Ausweitung des Zitierrechts auf Film-, Bild- und Tondokumente.

Mediale Gewalt und Jugendschutz

Spätestens seit dem tragischen Amoklauf von Winnenden (D) werden Gewalt beinhaltende Videospiele - oder "Killerspiele", wie sie oft fälschlicherweise genannt werden - auch in der Schweiz thematisiert. Diese Diskussion wird jedoch nicht sachlich, sondern sehr emotional und polemisch geführt. Doch Videospiele, auch Gewalt beinhaltende, sind mittlerweile ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft und genau wie Filme oder Musik besitzen sie einen kulturellen Wert, der nicht ignoriert werden darf, auch wenn der Inhalt gewisser Spiele nicht jedermanns Geschmack ist.

Die Diskussion um mediale Gewalt muss an Sachlichkeit gewinnen und Videospiele sollen nicht als Sündenbock für gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht werden. Es darf nicht sein, dass durch ein nicht auf Fakten beruhendes Verbot erwachsene Bürger bevormundet werden. Gewalt beinhaltende Spiele gehören nicht in Kinderhände. Darum muss ein verbindliches Alterseinstufungssystem im Gesetz verankert und der Jugendschutz rigoros durchgesetzt werden. Der medialen Überforderung der Eltern muss entgegengetreten werden, damit diese ihre Funktion als Erziehungsberechtigte auch im medialen Bereich wahrnehmen können.

Forderungen

  • Kein Verbot für Gewalt beinhaltende Spiele für Erwachsene.
  • Anerkennung von Videospielen als Kulturgut.
  • Stärkung des bestehenden Jugendschutzes und Förderung der Medienkompetenz der Eltern.
  • Verankerung der Pan-European Game Information (PEGI), dem europaweiten Alterseinstufungssystem im Schweizer Gesetz.

Schluss

Im Bezug auf die genannten Punkte konzentriert sich unsere Arbeit jetzt auf parlamentarische Mittel und daher streben wir ein Mandat durch das Volk an, um es in diesen Themen zu vertreten. Um uns zu einer starken Bewegung zu vereinen, haben wir es vorgezogen bezüglich politischer Themen, die nicht mit den hier erklärten Grundsätzen in Verbindung stehen, keine Position zu beziehen.

Management

Weblinks